ZBB 2007, 209

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB § 626Zur fristlosen Kündigung des Angestelltenverhältnisses eines Vorstandsmitglieds allein wegen Verletzung von Vertretungsbefugnissen und Informationspflichten bei Unterzeichnung einer Bürgschaftsurkunde BGB§ 626 OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.11.2006 – I–16 U 218/05, WM 2007, 889OLG DüsseldorfUrt.24.11.2006I–16 U 218/05WM 2007, 889

Leitsatz:

Auch wenn ein Vorstand gegen Vertretungsregeln in der Satzung der Gesellschaft verstoßen hat, indem er eine Bürgschaftsvereinbarung für diese alleine unterschrieben hat, hierbei im „Alleingang“ gehandelt und sein Handeln auch nachträglich nicht offenbart hat, wiegt eine einmalige Überschreitung der Vertretungsbefugnisse und der darin liegende Vertrauensbruch nicht so schwer, als dies zwei Jahre später noch eine fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages aus wichtigem Grunde rechtfertigen könnte.

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