RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
AktG §§ 327a, 327bZur Frage, ob bei einer Aktienübertragung gegen Barabfindung den ausscheidenden Minderheitenaktionären ein vertraglich vereinbarter Ausgleich aus einem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Drittunternehmen zusteht
AktG§ 327a
AktG§ 327b
OLG München, Urt. v. 11.10.2006 – 7 U 3515//06, WM 2007, 937OLG MünchenUrt.11.10.20067 U 3515//06WM 2007, 937
Leitsätze:
1. Bei einer Aktienübertragung gegen Barabfindung (Squeeze-out) steht den ausscheidenden Minderheitenaktionären ein vertraglich vereinbarter Ausgleich für außenstehende Aktionäre aus einem bestehenden Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft und einem Drittunternehmen, der erst nach Fassung des Squeeze-out-Beschlusses fällig wird, nicht mehr zu. Dies gilt auch für den auf die Zeit bis zur Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister entfallenden Ausgleichsanspruchs.
2. Die Klausel im Gewinnabführungsvertrag „falls dieser Vertrag während eines Geschäftsjahres der abführenden Gesellschaft endet, vermindert sich der Ausgleich zeitanteilig“, ist nicht entsprechend zugunsten der ausscheidenden Minderheitenaktionäre beim Squeeze-out anzuwenden.