RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 123 Abs. 1, §§ 134, 307 Abs. 3, § 506 Abs. 1, § 779Zur Frage der arglistigen Täuschung durch ein außergerichtliches Vergleichsangebot sowie zur Anwendbarkeit der Regelungen über den Verbraucherdarlehensvertrag auf eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung
BGB§ 123
BGB§ 134
BGB§ 307
BGB§ 506
BGB§ 779
OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.04.2006 – 17 U 213/05 (rechtskräftig), WM 2007, 590OLG KarlsruheUrt.25.4.200617 U 213/05rechtskräftigWM 2007, 590
Leitsatz:
Eine außergerichtliche Vergleichsvereinbarung, mit der ein Streit über die Wirksamkeit eines Verbraucherdarlehensvertrags beigelegt werden soll, indem der Darlehensnehmer die Darlehensfor-ZBB 2007, 207derung anerkennt, der Darlehensgeber auf einen Teil der Forderung verzichtet und für die Restforderung ein neuer Zinssatz vereinbart wird, unterliegt nicht den Anforderungen an einen Verbraucherdarlehensvertrag; Pflichtangaben nach § 492 BGB sind daher nicht erforderlich.