RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 130Voraussetzungen eines Saldoanerkenntnisses
BGB§ 130
OLG Köln, Urt. v. 18.01.2006 – 13 U 128/05 (rechtskräftig), BKR 2007, 170OLG KölnUrt.18.1.200613 U 128/05rechtskräftigBKR 2007, 170
Leitsatz:
Das Saldoanerkenntnis infolge unterbliebenen Widerspruchs gegen den Rechnungsabschluss setzt dessen Zugang voraus, mit dem die sechswöchige Frist zur Erhebung von Einwendungen in Lauf gesetzt wird. Der Kontoauszugsdrucker der Bank ist keine Empfangseinrichtung des Kunden, sondern lediglich die Ausgabestelle der Bank. Die bloße Abrufmöglichkeit genügt nicht, um nach einem unbestimmten Zeitraum („binnen dessen gewöhnlicherweise ein Abruf durch den Kunden erwartet werden darf“) den Rechnungsabschluss als zugegangen anzusehen.