ZBB 2007, 206

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB § 130Voraussetzungen eines Saldoanerkenntnisses BGB§ 130 OLG Köln, Urt. v. 18.01.2006 – 13 U 128/05 (rechtskräftig), BKR 2007, 170OLG KölnUrt.18.1.200613 U 128/05rechtskräftigBKR 2007, 170

Leitsatz:

Das Saldoanerkenntnis infolge unterbliebenen Widerspruchs gegen den Rechnungsabschluss setzt dessen Zugang voraus, mit dem die sechswöchige Frist zur Erhebung von Einwendungen in Lauf gesetzt wird. Der Kontoauszugsdrucker der Bank ist keine Empfangseinrichtung des Kunden, sondern lediglich die Ausgabestelle der Bank. Die bloße Abrufmöglichkeit genügt nicht, um nach einem unbestimmten Zeitraum („binnen dessen gewöhnlicherweise ein Abruf durch den Kunden erwartet werden darf“) den Rechnungsabschluss als zugegangen anzusehen.

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