RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 675 Abs. 2Pflicht des Anlagevermittlers zur Offenlegung einer im Immobilienfondsprospekt nicht aufgeführten Innenprovision
BGB§ 675
BGH, Urt. v. 22.03.2007 – III ZR 218/06 (OLG Stuttgart), ZIP 2007, 871 = WM 2007, 873BGHUrt.22.3.2007III ZR 218/06ZIP 2007, 871WM 2007, 873OLG Stuttgart
Amtlicher Leitsatz:
Ein Anlagevermittler muss die für den Vertrieb gezahlte Innenprovision, die im Prospekt für den Beitritt zu dem Immobilienfonds nicht aufgeführt war, von sich aus ohne Nachfrage offen legen, wenn der Prospekt Vertriebskosten nennt und dabei fälschlich den Eindruck vermittelt, es entstünden darüber hinaus keine Provisionen. Dabei kommt es auf die Gesamthöhe der Provisionen nicht an.