ZBB 2007, 204

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2007 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof BGB § 626; GenG §§ 98, 99Zur fristlosen Kündigung eines Genossenschaftsvorstands wegen Ankündigung eines Insolvenzantrags BGB§ 626 GenG§ 98 GenG§ 99 BGH, Urt. v. 12.02.2007 – II ZR 308/05 (OLG Naumburg), ZIP 2007, 674 = DB 2007, 794 = WM 2007, 693BGHUrt.12.2.2007II ZR 308/05ZIP 2007, 674DB 2007, 794WM 2007, 693OLG Naumburg

Amtliche Leitsätze:

1. Erklärt der Vorstand einer Genossenschaft, er werde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen, und kündigt die Genossenschaft daraufhin dessen Anstellungsvertrag, muss sie im Prozess über die Wirksamkeit der Kündigung darlegen und beweisen, dass sie tatsächlich nicht überschuldet war.
2. Laufende und erfolgversprechende Sanierungsbemühungen ändern nichts daran, dass der Vorstand einer insolventen Genossenschaft spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss.

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