RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
HWiG §§ 1, 3 (Fassung bis 30. 9. 2000); BGB a. F. §§ 123, 276 (Fb)Aufklärungspflichtverletzung durch Wissensvorsprung bei institutionalisiertem Zusammenwirken zwischen kreditgebender Bank und Verkäufer – hier: Unrichtigkeit der Miethöhe
HWiG§ 1
HWiG (Fassung bis 30. 9. 2000)§ 3
BGB a. F.§ 123
BGB a. F.§ 276 (Fb)
BGH, Urt. v. 19.12.2006 – XI ZR 374/04 (OLG Celle), BKR 2007, 152BGHUrt.19.12.2006XI ZR 374/04BKR 2007, 152OLG Celle
Leitsatz:
In Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber eines finanzierten Objekts können sich Anleger unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondspropekts über das Anlageobjekt berufen. Die eine eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen. Dies kann sich auch auf eine arglistige Täuschung im Hinblick auf die monatliche Mieteinnahmen beziehen (Fortschreibung von BGH, Urt. v. 16. 5. 2006 – XI ZR 6/04, ZBB 2006, 365 (m. Bespr. Derleder, S. 375) = ZIP 2006, 1187 = ZfIR 2006, 623, dazu EWiR 2006, 463 (Rösler))