ZBB 2006, 219

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung VI. Landgerichte BGB §§ 276, 280 Abs. 1Zur Haftung von Banken wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Börsencrash im Jahre 2000 BGB§ 276 BGB§ 280 LG Zweibrücken, Urt. v. 14.09.2005 – 1 O 101/04 (rechtskräftig), WM 2006, 715LG ZweibrückenUrt.14.9.20051 O 101/04rechtskräftigWM 2006, 715

Leitsätze:

1. Bereits die schriftliche Dokumentation geführter Aufklärungs- und Beratungsgespräche vor einer Anlageentscheidung kann dagegen sprechen, dass der Kunde eine sichere Anlage und Verwaltung wünscht.
2. Zum Gegenstand eines Depotvertrags gehört keine umfassende fortdauernde Beratungspflicht gegenüber dem Kunden über tatsächliche Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt, die zu einer Änderung der Anlageentscheidung führen könnten.
3. Kommen allein Jahresdepotauszüge nicht an, wohl aber sämtliche Transaktionsbelege wie eine Vielzahl von Kauf-/Verkaufsabrechnungen sowie die Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen, so ist es ganz unwahrscheinlich, dass lediglich die Jahresdepotauszüge jeweils nicht zugegangen sein sollen.

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