RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 276, 280 Abs. 1Zur Haftung von Banken wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit dem Börsencrash im Jahre 2000
BGB§ 276
BGB§ 280
LG Zweibrücken, Urt. v. 14.09.2005 – 1 O 101/04 (rechtskräftig), WM 2006, 715LG ZweibrückenUrt.14.9.20051 O 101/04rechtskräftigWM 2006, 715
Leitsätze:
1. Bereits die schriftliche Dokumentation geführter Aufklärungs- und Beratungsgespräche vor einer Anlageentscheidung kann dagegen sprechen, dass der Kunde eine sichere Anlage und Verwaltung wünscht.
2. Zum Gegenstand eines Depotvertrags gehört keine umfassende fortdauernde Beratungspflicht gegenüber dem Kunden über tatsächliche Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt, die zu einer Änderung der Anlageentscheidung führen könnten.
3. Kommen allein Jahresdepotauszüge nicht an, wohl aber sämtliche Transaktionsbelege wie eine Vielzahl von Kauf-/Verkaufsabrechnungen sowie die Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen, so ist es ganz unwahrscheinlich, dass lediglich die Jahresdepotauszüge jeweils nicht zugegangen sein sollen.