RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AktG §§ 327a ffBestimmung der Barabfindung nach Squeeze out bei bestehendem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag nur nach Kapitalisierung der Garantiedividende bzw. Börsenkurs („MAN Roland Druckmaschinen AG“)
AktG§ 327a
LG Frankfurt/M., Beschl. v. 17.01.2006 – 3–5 O 74/03, ZIP 2006, 854 (LS)LG Frankfurt/M.Beschl.17.1.20063–5 O 74/03ZIP 2006, 854 (LS)
Leitsätze:
1. Bei einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bestimmt sich die angemessene Barabfindung bei einem Squeeze out der Minderheitsaktionäre nur nach der Kapitalisierung der zukünftig entgehenden Garantiedividende oder dem gegebenenfalls höheren Börsenkurs. Auf den Ertragswert kommt es hier nicht an.
2. Bestimmt sich die angemessene Abfindung der Minderheitsaktionäre nach dem Börsenkurs, so ergibt sich dieser aus dem gewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Hauptversammlung, in der die Strukturmaßnahme beschlossen wurde.