ZBB 2006, 218

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung VI. Landgerichte BGB § 138; VerbrKrG a. F. § 12 Abs. 1 Nr. 2Zur Anwendung der Grundsätze des BGH über die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags von mitverpflichteten Ehegatten, wenn der Ehegatte Hauptdarlehensnehmer ist, aber kein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat, sowie zur fristgerechten Kündigung eines Darlehensvertrags i. S. d. § 12 Abs. 1 VerbrKrG a. F. BGB§ 138 VerbrKrG a. F.§ 12 LG Kiel, Urt. v. 09.03.2004 – 3 O 43/03 (rechtskräftig), WM 2006, 808LG KielUrt.9.3.20043 O 43/03rechtskräftigWM 2006, 808

Leitsätze:

1. Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs über die Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags von mitverpflichteten Ehegatten sind nicht anwendbar, wenn der Ehegatte Hauptdarlehensnehmer ist, aber kein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat.
2. Die Wirksamkeit einer Kündigung nach § 12 Abs. 1 VerbrKrG a. F. setzt voraus, dass bei Ausspruch der Kündigung die gesetzte zweiwöchige Frist abgelaufen ist, ohne dass Zahlungen geleistet wurden.

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