RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
WpHG § 2 Abs. 3 und Abs. 3a; § 37aZur Anwendung von § 37a WpHG auf Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines „Premium-Depots“ bei einer Offshoregesellschaft zwecks Anlage der Kundengelder in US-Aktien
WpHG§ 2
WpHG§ 37a
KG, Beschl. v. 21.02.2006 – 6 U 145/05 (rechtskräftig), WM 2006, 1013KGBeschl.21.2.20066 U 145/05rechtskräftigWM 2006, 1013
Leitsatz:
Die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Beratungsverschulden im Falle der Vermittlung eines „Premium-Depots“ bei einer Offshoregesellschaft, die nach ihren Bedingungen damit beauftragt ist, die auf den Depots eingehenden Kundengelder für gemeinsame Rechnung ihrer Kunden in US-Aktien anzulegen; eine derartige Geschäftsbesorgung stellt weder eine Wertpapierdienstleistung i. S. d. § 2 Abs. 3 WpHG noch eine Wertpapiernebendienstleistung i. S. d. § 2 Abs. 3a WpHG dar; § 37a WpHG ist auch nicht analog anzuwenden.