ZBB 2006, 214

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB § 826Haftung des Vertriebsleiters bei bewusster Falschinformation der Anlageberater über Anlagerisiken BGB§ 826 OLG Celle, Urt. v. 15.12.2005 – 11 U 107/05 (rechtskräftig), ZIP 2006, 858 (LS)OLG CelleUrt.15.12.200511 U 107/05rechtskräftigZIP 2006, 858 (LS)

Leitsatz:

Der Leiter einer Struktur eines Handelsvertretervertriebes haftet den Anlegern aus § 826 BGB, wenn er – anstelle wahrheitsgemäßer Anweisung an die Vertreter, wonach sie erklären müssten, dass über die Art der Anlage der Gelder nichts bekannt sei – den Strukturmitarbeitern erklärt, die Anlage erfolge bei einer renommierten ausländischen Bank, die einem Einlagensicherungssystem angehöre, und er damit rechnet, dass diese Aussage an die Anleger weitergegeben wird.

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