RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG § 84 Abs. 3, § 114; BGB § 34Wichtiger Grund für Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Druck eines mit existenzgefährdender Kreditkündigung drohenden Dritten
AktG§ 84
AktG§ 114
BGB§ 34
OLG München, Urt. v. 13.10.2005 – 23 U 1949/05, ZIP 2006, 712 (LS)OLG MünchenUrt.13.10.200523 U 1949/05ZIP 2006, 712 (LS)
Leitsätze:
1. Eine mögliche Unwirksamkeit des Anwaltsvertrages wegen eines Verstoßes gegen § 114 AktG hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer erteilten Prozessvollmacht. Bei Erteilung einer Prozessvollmacht für ein Aufsichtsratsmitglied liegt kein Stimmrechtsausschluss analog § 34 BGB vor.
2. Ein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes kann unter besonderen Umständen auch dann vorliegen, wenn diese lediglich von einem außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten verlangt wird.