RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 492 Abs. 1, § 779; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1, § 9Fortgeltung eines Vergleichs über eine Fondsfinanzierung auch bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung
BGB§ 492
BGB§ 779
RBerGArt. 1 § 1
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 4
VerbrKrG§ 9
OLG Schleswig, Urt. v. 09.02.2005 – 5 U 162/05 (rechtskräftig), BKR 2006, 158OLG SchleswigUrt.9.2.20055 U 162/05rechtskräftigBKR 2006, 158
Leitsätze:
1. Ein über eine Fondsfinanzierung und die pro-rata-Haftung der Fondsgesellschafter geschlossener Vergleich wird durch eine zwischenzeitliche Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit von Treuhändervollmachten mit den Anforderungen des Rechtsberatungsgesetzes und zum kreditfinanzierten Fondsbeitritt nicht berührt, wenn der Vergleich gerade auch wegen Meinungsverschiedenheiten über den rechtlichen Bestand der Fondsfinanzierung zustande gekommen ist und die Beteiligten nicht eine bestimmte Rechtslage oder den Fortbestand einer bestimmten rechtlichen Einschätzung zur Grundlage des Vergleichs erhoben haben.
2. Ein derartiger Vergleich stellt jedenfalls dann kein die Angabepflichten nach § 4 Abs. 1 VerbrKrG bzw. § 492 Abs. 1 BGB erneut auslösendes Kreditgeschäft dar, wenn das Entgegenkommen des Kreditgebers in einem Forderungsteilverzicht besteht.