RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
BGB §§ 241, 249, 611; AktG §§ 57, 71; HWiG § 1Aufklärungspflicht des Arbeitgebers bei Ausgabe von Darlehen an die Mitarbeiter zum Erwerb von noch nicht börsennotierten Belegschaftsaktien
BGB§ 241
BGB§ 249
BGB§ 611
AktG§ 57
AktG§ 71
HWiG§ 1
BAG, Urt. v. 04.10.2005 – 9 AZR 598/04 (LAG Stuttgart), ZIP 2006, 866BAGUrt.4.10.20059 AZR 598/04ZIP 2006, 866LAG Stuttgart
Leitsätze:
1. Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien. (Leitsatz des Gerichts)
2. Ein nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG (§ 312 BGB) widerrufliches Rechtsgeschäft liegt nicht vor, wenn der Arbeitnehmer durch Erklärungen, die er im Wege der elektronischen Post erhalten hat, zur Abgabe der vertragsbegründenden Willenserklärungen bestimmt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)
3. Eine Verfallklausel in einem Arbeitsvertrag erfasst regelmäßig alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsäch-ZBB 2006, 213lich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn ein nur entfernter Zusammenhang besteht. Bei Ansprüchen des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines Darlehens besteht ein solcher Zusammenhang beispielsweise dann, wenn die Darlehenskonditionen wegen des Arbeitsverhältnisses günstiger als marktüblich sind oder das Darlehen vertragsgemäß ausschließlich zum Erwerb von Aktien der Muttergesellschaft gewährt wird. (Leitsatz der Redaktion)