RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
GmbHG § 11Kein automatisches Erlöschen des Anspruchs aus Unterbilanzhaftung bei anderweitiger Auffüllung des Haftungsfonds
GmbHG§ 11
BGH, Urt. v. 16.01.2006 – II ZR 65/04 (OLG Dresden), ZIP 2006, 668 = WM 2006, 719BGHUrt.16.1.2006II ZR 65/04ZIP 2006, 668WM 2006, 719OLG Dresden
Amtliche Leitsätze:
1. Im Rahmen der Ermittlung der Unterbilanzhaftung kann auch bei einem sog. „Start-up“-Unternehmen von einer als bewertbares Unternehmen anzusehenden strukturierten Organisationseinheit während des Stadiums der Vor-GmbH nur in ZBB 2006, 208engen Ausnahmefällen und erst dann ausgegangen werden, wenn das von den Gründungsgesellschaftern verfolgte innovative Geschäftskonzept seine Bestätigung am Markt gefunden hat (vgl. BGHZ 140, 35 = ZIP 1998, 2151).
2. Der Anspruch aus Unterbilanzhaftung ist grundsätzlich wie ein Anspruch auf Leistung fehlender Bareinlagen zu behandeln und unterliegt deshalb denselben strengen Regeln der Kapitalaufbringung wie die ursprüngliche Einlageschuld (vgl. BGHZ 124, 282, 286 = ZIP 1994, 295, 296). Auch bei der Unterbilanzhaftung ist nach dem entsprechend geltenden Grundsatz der realen Kapitalaufbringung ein automatisches Erlöschen des Anspruchs durch faktische Zweckerreichung infolge anderweitiger Auffüllung des Haftungsfonds ausgeschlossen. Der aus Unterbilanz haftende Gesellschafter kann nach dem ebenfalls entsprechend geltenden § 19 GmbHG nicht einseitig mit Forderungen, die er gegen die GmbH besitzt, aufrechnen.