RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
ZVG § 71 Abs. 1, § 85a Abs. 1 und 2Unwirksamkeit des Eigengebots eines Gläubigervertreters
ZVG§ 71
ZVG§ 85a
BGH, Beschl. v. 24.11.2005 – V ZB 98/05 (LG Frankenthal), BKR 2006, 119 = NJW 2006, 1355 = WM 2006, 237BGHBeschl.24.11.2005V ZB 98/05BKR 2006, 119NJW 2006, 1355WM 2006, 237LG Frankenthal
Amtliche Leitsätze:
1. Gebote in der Zwangsversteigerung, die unter der Hälfte des Grundstückswerts liegen, sind nicht allein aus diesem Grund unwirksam und zurückzuweisen; gibt ein an dem Erwerb des Grundstücks interessierter Bieter ein solches Gebot nur ab, um die Rechtsfolgen des § 85a Abs. 1 und 2 ZVG herbeizuführen, ist das weder rechtsmissbräuchlich noch ist das Gebot unwirksam oder ein Scheingebot.
2. Das Eigengebot eines Gläubigervertreters ist unwirksam und zurückzuweisen, wenn er von vornherein nicht an dem Erwerb des Grundstücks interessiert ist, sondern das Gebot nur abgibt, damit in einem weiteren Versteigerungstermin einem anderen der Zuschlag auf ein Gebot unter 7/10 oder unter der Hälfte des Grundstückswerts erteilt werden kann.