ZBB 2006, 185

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Entscheidungsrezensionen I. Entscheidungen im Wortlaut InsO §§ 51, 129, 130 Abs. 1 Nr. 2Kein Absonderungsrecht nicht gesicherter Gläubiger in einem Sicherheitenpool InsO§ 51 InsO§ 129 InsO§ 130 BGH, Urt. v. 02.06.2005 – IX ZR 181/03 (OLG Frankfurt/M.)BGHUrt.2.6.2005IX ZR 181/03OLG Frankfurt/M.

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein „Sicherheitenpoolvertrag“, nach dem die einbezogenen Sicherheiten jeweils auch für die anderen am Pool beteiligten Gläubiger zu halten sind, begründet in der Insolvenz des Sicherungsgebers auch dann kein Recht dieser weiteren Gläubiger auf abgesonderte Befriedigung, wenn der Sicherungsgeber dem Vertrag zugestimmt hat.
2. Die Verrechnung einer Gutschrift mit dem negativen Saldo eines Kontokorrentkontos stellt auch dann eine Benachteiligung der Gesamtheit der Gläubiger dar, wenn die Gutschrift aus der Zahlung auf eine sicherungshalber an eine andere Bank abgetretene Forderung stammt und diese Bank die ihr gestellten Sicherheiten aufgrund eines „Sicherheitenpoolvertrags“ auch treuhänderisch für die kontoführende Bank zu halten hat.

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