RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 138; HGB § 235; StGB §§ 263, 266Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen in Form atypisch stiller Beteiligungen
BGB§ 138
HGB§ 235
StGB§ 263
StGB§ 266
LG Göttingen, Urt. v. 25.03.2004 – 2 O 14/04, BKR 2005, 164 (LS)LG GöttingenUrt.25.3.20042 O 14/04BKR 2005, 164 (LS)
Leitsätze:
1. Stellt sich der Vermittler dem Kapitalanleger als freier Mitarbeiter vor, um in mehreren Vermittlungsgesprächen über die Optimierung der Finanzen zu reden, so kommt ein Auskunftsvertrag mit dem Vermittler selbst zustande; dabei verletzt der Vermittler seine Informationspflichten, wenn er über ein Totalverlustrisiko nicht aufklärt.
2. Ein „Schneeballsystem“ liegt nicht schon bei einem nicht plausiblen wirtschaftlichen Konzept vor, sondern erst, wenn zur Erhaltung stetig neue Teilnehmer akquiriert werden müssen.
3. Auf die atypisch stille Gesellschaft finden die Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft Anwendung, so dass sich die Rückabwicklung regelmäßig auf den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben beschränkt.