RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 276, 249, 280 Abs. 1Anspruch auf Schadensersatz und entgangenen Gewinn wegen verlustreicher Wertpapiergeschäfte bei Verschweigen von Kickback-Vereinbarung zwischen Bank und vermögensbetreuendem Handlungsbevollmächtigten
BGB§ 276
BGB§ 249
BGB§ 280
OLG Stuttgart, Urt. v. 16.02.2005 – 9 U 171/03, EWiR 2005, 335 (Lang)OLG StuttgartUrt.16.2.20059 U 171/03EWiR 2005, 335 (Lang)
Leitsätze:
1. Hat eine Bank mit einem Vermögensbetreuer eines Kunden eine Vereinbarung über die Beteiligung des Vermögensbetreuers an ihren Provisionen und Depotgebühren geschlossen, so ist sie verpflichtet, dies gegenüber dem Kunden offen zu legen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermögensbetreuer des Kunden nicht als dessen Vermögensverwalter, sondern „nur“ als Handlungsbevollmächtigter tätig ist. Unerheblich ist, ob die Provisionsteilungsabrede mit einer GmbH abgeschlossen wurde.
2. Diese Offenlegungspflicht bezweckt eine umfassende Wahrung der Kundeninteressen. Wird sie verletzt, kann der Kunde neben Schadensersatzansprüchen auch entgangenen Gewinn geltend machen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 19. 12. 2000 – XI ZR 349/99, ZIP 2001, 230 (m. Anm. Balzer), dazu EWiR 2004, 255 (Tilp)).