RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
WpÜG § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1, 2, § 35 Abs. 1, 2, § 38Zum abgestimmten Verhalten bei einer Kontrollerlangung im Sinne des WpÜG
WpÜG§ 29
WpÜG§ 30
WpÜG§ 35
WpÜG§ 38
OLG München, Urt. v. 27.04.2005 – 7 U 2792/04, ZIP 2005, 856OLG MünchenUrt.27.4.20057 U 2792/04ZIP 2005, 856
Leitsätze:
1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft i. S. d. § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen aufgrund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen.
2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmtes Verhalten i. S. d. § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zugrunde liegt.
3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.