RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG § 57 Abs. 1, §§ 71 ff; BGB §§ 31, 826Keine Beschränkung der Haftung einer AG aus § 826 BGB für Falschmitteilungen des Vorstands durch Kapitalerhaltungsgrundsätze („Comroad“)
AktG§ 57
AktG§ 71
BGB§ 31
BGB§ 826
OLG München, Urt. v. 20.04.2005 – 7 U 5303/04, ZIP 2005, 901OLG MünchenUrt.20.4.20057 U 5303/04ZIP 2005, 901
Leitsatz:
Eine Aktiengesellschaft kann sich ihren Aktionären gegenüber, die sie wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung aufgrund falscher unrichtiger Darstellung ihrer Verhältnisse und Mitteilung unzutreffender kursbeeinflussender Tatsachen durch ein Mitglied ihres Vorstandes auf Ersatz der Anschaffungskosten ihrer Aktien Zug um Zug gegen Rückgabe dieser Aktien in Anspruch nehmen, auch dann nicht auf das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 57 Abs. 1 AktG und das Verbot des Erwerbs eigener Aktien nach §§ 71 ff AktG berufen, wenn die Aktionäre ihre Aktien außerhalb einer Erstausgabe oder Börsenzulassung erworben haben.