RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 648Bauhandwerkersicherungshypothek aus Auftrag des Ehemanns auf Grundstück der Ehefrau
BGB§ 648
OLG Celle, Beschl. v. 17.12.2004 – 6 W 136/04, NJW-RR 2005, 460OLG CelleBeschl.17.12.20046 W 136/04NJW-RR 2005, 460
Leitsatz:
Auch bei Eheleuten kommt eine Durchbrechung der in § 648 BGB als Voraussetzung für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek vorgeschriebenen Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Allein die Kenntnis des Ehegatten, dem das Grundstück gehört, von dem vom anderen Ehegatten abgeschlossenen Bauvertrag und dessen Billigung genügt dazu ebenso wenig wie der Umstand der späteren Mitnutzung des Bauwerks.