RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 123, 358; HWiG § 1; VerbrKrG § 9Zu den Voraussetzungen eines wirksamen Widerrufs eines Darlehensvertrages nach § 1 HWiG
BGB§ 123
BGB§ 358
HWiG§ 1
VerbrKrG§ 9
KG, Urt. v. 27.09.2004 – 26 U 8/04, WM 2005, 596KGUrt.27.9.200426 U 8/04WM 2005, 596
Leitsätze:
1. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines in einer Haustürsituation geschlossenen Darlehensvertrages und einer im Zusammenhang mit der persönlichen Schuldübernahme und Zwangsvollstreckungsunterwerfung vereinbarten Sicherungsabrede.
2. Die Bestimmung des § 1 HWiG ist richtlinienkonform dahin gehend auszulegen, dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers begründet ist, sofern er zur Abgabe einer Willenserklärung in einer Haustürsituation bestimmt worden ist. Einer Zurechnung der Haustürsituation an den Erklärungsempfänger über § 123 Abs. 2 BGB bedarf es nicht.
3. Die Bestellung eines Realkredites steht der Anwendung von § 9 VerbrKrG nicht entgegen.
4. Gemäß § 358 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB rechtfertigt bei finanzierten Immobilienkäufen allein der gemeinsame Vertrieb durch Bank und Verkäufer nicht die Annahme eines verbundenen Geschäfts. Dies gilt erst recht für die frühere Rechtslage gemäß § 9 VerbrKrG.