RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG §§ 292 ff; BGB §§ 826, 823 Abs. 2; StGB § 264aPflicht zur Mitteilung eines Verlustübernahmevertrages im Emissionsprospekt („Göttinger Gruppe“)
AktG§ 292
BGB§ 826
BGB§ 823
StGB§ 264a
OLG Stuttgart, Urt. v. 05.08.2004 – 19 U 30/04, ZIP 2005, 909 (LS)OLG StuttgartUrt.5.8.200419 U 30/04ZIP 2005, 909 (LS)
Leitsätze:
1. Der Abschluss eines Verlustübernahmevertrages ist ein wesentlicher Umstand und daher im Emissionsprospekt mitzuteilen. Unerheblich ist dabei, dass der Verlustübernahmevertrag einem anderen Unternehmenssegment der Anlagegesellschaft zugeordnet ist. Eine interne Teilung in Unternehmenssegmente berührt nämlich den einheitlichen Haftungsverband der Gesellschaft nicht, so dass wirtschaftliche Fehlentwicklungen in einem Segment wirtschaftliche Auswirkungen auf stille Beteiligungen an einem anderen Segment haben können.
2. Hinsichtlich nach Prospekterstellung geänderter Umstände, die für die Entschließung der angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein können besteht eine Nachtragspflicht der Prospektverantwortlichen.