ZBB 2005, 198

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB §§ 138, 242, 607 a. F.Mithaftung eines einkommensschwachen Ehegatten bei Umschuldung eines vorehelichen Darlehens des Ehepartners BGB§ 138 BGB§ 242 BGB a. F.§ 607 OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2004 – 12 U 1267/02 (rechtskräftig), WM 2005, 693OLG KoblenzUrt.9.2.200412 U 1267/02rechtskräftigWM 2005, 693

Leitsätze:

1. Wird ein notleidend gewordener Kredit durch fristlose Kündigung insgesamt zur Rückzahlung fällig gestellt, so entspricht es in der Regel einem legitimen Interesse der Bank, eine erbetene Ratenvergünstigung von der Abgabe eines vollstreckbaren notariellen Schuldanerkenntnisses abhängig zu machen.
2. Diente der gekündigte Ehegattenkredit auch der Umschuldung eines vor der Ehe nur vom Ehemann zur Anschaffung eines Pkw aufgenommenen Darlehens, so führte allein das Verlangen der Bank auf Übernahme einer Mithaftung durch die finanzschwache Ehefrau ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände nicht zur Sittenwidrigkeit. Diese ist zu verneinen, wenn der umgeschuldete Restkredit im Wesentlichen die Anschaffungskosten für einen Pkw betraf, an dem auch die Ehefrau während bestehender Ehe den Nutzen hatte.

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