RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 242, 607 a. F.Mithaftung eines einkommensschwachen Ehegatten bei Umschuldung eines vorehelichen Darlehens des Ehepartners
BGB§ 138
BGB§ 242
BGB a. F.§ 607
OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2004 – 12 U 1267/02 (rechtskräftig), WM 2005, 693OLG KoblenzUrt.9.2.200412 U 1267/02rechtskräftigWM 2005, 693
Leitsätze:
1. Wird ein notleidend gewordener Kredit durch fristlose Kündigung insgesamt zur Rückzahlung fällig gestellt, so entspricht es in der Regel einem legitimen Interesse der Bank, eine erbetene Ratenvergünstigung von der Abgabe eines vollstreckbaren notariellen Schuldanerkenntnisses abhängig zu machen.
2. Diente der gekündigte Ehegattenkredit auch der Umschuldung eines vor der Ehe nur vom Ehemann zur Anschaffung eines Pkw aufgenommenen Darlehens, so führte allein das Verlangen der Bank auf Übernahme einer Mithaftung durch die finanzschwache Ehefrau ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände nicht zur Sittenwidrigkeit. Diese ist zu verneinen, wenn der umgeschuldete Restkredit im Wesentlichen die Anschaffungskosten für einen Pkw betraf, an dem auch die Ehefrau während bestehender Ehe den Nutzen hatte.