RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 676 f, 676gBelastungsbuchung unter Vorbehalt der Nachdisposition bei einer bankinternen Überweisung im elektronischen Datenverkehr
BGB§ 676 f
BGB§ 676g
BGH, Urt. v. 15.03.2005 – XI ZR 338/03 (OLG Koblenz), ZIP 2005, 894 = BB 2005, 1129BGHUrt.15.3.2005XI ZR 338/03ZIP 2005, 894BB 2005, 1129OLG Koblenz
Amtlicher Leitsatz:
Ein Überweisungsbetrag ist bei der Bank des Überweisungsempfängers eingegangen, wenn die Bank buchmäßige Deckung, bei einer innerbetrieblichen Überweisung durch Belastung des Kontos des Überweisenden, erlangt hat. Dafür ist im elektronischen Datenverkehr, in dem die Daten der Kontobelastung zunächst ohne Zutun und ohne Überprüfungsmöglichkeit der Bank in deren Datenbestand übertragen werden, außer der Belastungsbuchung eine Nachdisposition durch die Bank erforderlich.