ZBB 2005, 194

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof GesO § 9 Abs. 1 Satz 3 (InsO § 106 Abs. 1); BGB § 883Unwirksamkeit einer Grundschuldbestellungsvormerkung des Schuldners bei Eintragungsantrag erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens GesO§ 9 InsO§ 106 BGB§ 883 BGH, Urt. v. 10.02.2005 – IX ZR 100/03 (KG), ZIP 2005, 627 = WM 2005, 749BGHUrt.10.2.2005IX ZR 100/03ZIP 2005, 627WM 2005, 749KG

Amtlicher Leitsatz:

Hat der Schuldner auf einem von ihm gekauften Grundstück dem Kreditgeber eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Grundschuld bewilligt, so ist diese Vormerkung unwirksam, wenn der Eintragungsantrag erst nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens beim Grundbuchamt eingegangen ist und zu diesem Zeitpunkt noch der Verkäufer Eigentümer des Grundstücks war.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell