RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Landgerichte
WpHG §§ 21, 22, 25, 4Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters zur Erfüllung der WpHG-Veröffentlichungspflichten einer insolventen AG
WpHG§ 21
WpHG§ 22
WpHG§ 25
WpHG§ 4
VG Frankfurt/M., Urt. v. 29.01.2004 – 9 E 4228/03 (V), ZIP 2004, 469 = EWiR 2004, 457 (Streit/Schiermeyer)VG Frankfurt/M.Urt.29.1.20049 E 4228/03 (V)ZIP 2004, 469EWiR 2004, 457 (Streit/Schiermeyer)
Leitsätze:
1. Die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten einer börsennotierten AG nach dem Wertpapierhandelsgesetz bestehen auch im Insolvenzfall fort, solange die Aktien an einer Börse gehandelt werden.
2. Werden Veröffentlichungspflichten nicht oder nicht hinreichend wahrgenommen, kann die BaFin gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 WpHG, der sie zu Anordnungen gegen Missstände bei Umsetzung des Wertpapierhandelsgesetzes ermächtigt, Maßnahmen ergreifen, die zur Durchsetzung der den Emittenten obliegenden Pflichten erforderlich sind.
3. Im Rahmen ihres danach zustehenden Ermessens kann die BaFin für die Veröffentlichung von Mitteilungen über die Veränderungen der Anteilsverhältnisse in einer insolventen AG in einem überregionalen Börsenpflichtblatt den Insolvenzverwalter in Anspruch nehmen.