RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
RBerG Art. 1 § 1; BGB §§ 134, 177, 812Darlehensrückzahlungsanspruch der Bank gegen Darlehensnehmer nach Weiterleitung der Valuta durch Treuhänder auch bei Verstoß gegen RBerG
RBerGArt. 1 § 1
BGB§ 134
BGB§ 177
BGB§ 812
OLG Jena, Urt. v. 17.02.2004 – 5 U 654/03, ZIP 2004, 1097 = EWiR 2004, 507 (Gnamm)OLG JenaUrt.17.2.20045 U 654/03ZIP 2004, 1097EWiR 2004, 507 (Gnamm)
Leitsätze:
1. Ist der Darlehensnehmer beim Abschluss des Darlehensvertrags von einem Treuhänder vertreten worden, dessen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig war, so ist es nicht als konkludente Genehmigung des vollmachtlosen Handelns zu werten, wenn der Darlehensnehmer nach Vertragsabschluss persönlich eine Widerrufsbelehrung unterzeichnet, diese Belehrung an den Darlehensgeber zurückschickt und innerhalb der Widerrufsfrist nicht widerruft.
2. Die Unterzeichnung der Widerrufsbelehrung und Rücksendung an den Darlehensgeber in Kenntnis des vorausgegangenen Vertragsabschlusses durch den Treuhänder kann aber dazu führen, dass sich der Darlehnsnehmer den nachfolgenden Abruf der Darlehensvaluta durch den vollmachtlosen Treuhänder nach Rechtsscheingrundsätzen zurechnen lassen muss. Der Bereicherungsanspruch des Darlehensgebers auf Rückerstattung der Darlehensvaluta richtet sich dann gegen den Darlehensnehmer.