RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
HGB §§ 383 ff; BGB §§ 675, 252, 254Kein Mitverschulden des wegen Nichtausführung einer Online-Order schadensersatzberechtigten Anlegers wegen Unterlassung eines Deckungskaufs zu höherem Preis
HGB§ 383
BGB§ 675
BGB§ 252
BGB§ 254
OLG Nürnberg, Urt. v. 24.11.2003 – 8 U 36/03 (rechtskräftig), ZIP 2004, 846OLG NürnbergUrt.24.11.20038 U 36/03rechtskräftigZIP 2004, 846
Leitsätze:
1. Bei der Berechnung des Schadens eines Kapitalanlegers wegen Nichtausführung seiner Online-Order ist für die Bestimmung des für den zugrunde zu legenden Kurs ausschlaggebenden Zeitpunktes zu berücksichtigen, ob der Anleger nach wie vor Einbuchung der Aktien in sein Depot oder Schadensersatz verlangt. Einen Anhaltspunkt kann der Verkauf weiterer Aktien derselben Sorte aus dem Depotbestand bieten.
2. Ein Mitverschulden des Anlegers wegen Unterlassung eines Deckungskaufs ist nur anzunehmen, wenn dies im Einzelfall geboten und dem Anleger zumutbar ist. Die Ersatzbeschaffung zu einem höheren Preis vorzunehmen, als er bei pflichtgemäßem Verhalten des Schädigers aufzuwenden gewesen wäre, ist dem Anleger nicht zuzumuten.