RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 123, 138, 812; KWG §§ 1, 32Zur Anfechtung einer atypisch stillen Beteiligung; zur Frage der Genehmigungspflicht von Einlagengeschäften i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG
BGB§ 123
BGB§ 138
BGB§ 812
KWG§ 1
KWG§ 32
OLG Dresden, Urt. v. 21.11.2003 – 8 U 933/02 (rechtskräftig), WM 2004, 726OLG DresdenUrt.21.11.20038 U 933/02rechtskräftigWM 2004, 726
Leitsätze:
1. Bei einer – erfolgreichen – Anfechtung des Beitritts zu einer atypisch stillen Gesellschaft richtet sich die Rückabwicklung nach den Grundsätzen einer fehlerhaften Gesellschaft, so dass ZBB 2004, 255kein Anspruch auf Rückzahlung der erbrachten Einlage besteht, sondern lediglich ein Auseinandersetzungsanspruch.
2. Ein Gesellschaftsvertrag ist nur dann nach § 138 BGB von Anfang an nichtig, wenn nicht nur einzelne Vertragsklauseln, sondern der von der Gesellschaft verfolgte Zweck gegen die guten Sitten verstößt. Der Umstand, dass der Geschäftsinhaber mit den Geldern der Anleger „umgehen kann, wie er will“, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und führt deshalb nicht zur Sittenwidrigkeit der Einlageverpflichtung der Gesellschafter.
3. Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter, die am laufenden Verlust des Unternehmens teilnehmen, rechnen nicht zu den genehmigungspflichtigen Einlagengeschäften nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG.