RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
AO §§ 194, 200Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse dritter Personen im Rahmen der Außenprüfung bei einer Bank nur bei sachlichem Zusammenhang
AO§ 194
AO§ 200
BFH, Urt. v. 04.11.2003 – VII R 28/01 (FG Köln), ZIP 2004, 702 = BB 2004, 591 = NJW 2004, 1479BFHUrt.4.11.2003VII R 28/01ZIP 2004, 702BB 2004, 591NJW 2004, 1479FG Köln
Amtliche Leitsätze:
1. Zwischen einer Außenprüfung und der Feststellung steuerrelevanter Verhältnisse dritter Personen muss ein sachlicher Zusammenhang in der Weise bestehen, dass bei einer konkreten und im Aufgabenbereich des Prüfers liegenden Tätigkeit ein Anlass auftaucht, solche Feststellungen zu treffen. Fehlt es an einer solchen konkreten Prüfungstätigkeit, die den Anlass für die Feststellung der Verhältnisse Dritter bieten muss, handelt der Prüfer außerhalb der ihm durch den Prüfungsauftrag verliehenen Befugnisse.
2. Diese Grundsätze gelten auch für ein Mitwirkungsverlangen, das darauf gerichtet ist, unabhängig von einer konkreten Prüfungstätigkeit ausschließlich die steuerlichen Verhältnisse Dritter festzustellen. Ein derartiges Mitwirkungsverlangen ist rechtswidrig.