RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 195, 267 Abs. 1, § 278 a. F.; HGB § 161 Abs. 1, ZPO § 253 Abs. 2, § 270 Abs. 3, § 207 a. F.Zu den Anforderungen an den Prospekt eines Immobilienfonds, bei dem der Erfolg der Geldanlage nur auf einer langjährigen gesicherten Pachtzahlung beruht
BGB§ 195
BGB§ 267
BGB a. F.§ 278
HGB§ 161
ZPO§ 253
ZPO§ 270
ZPO a. F.§ 207
BGH, Urt. v. 01.03.2004 – II ZR 88/02 (KG), BB 2004, 1129 = DB 2004, 1146 = WM 2004, 928BGHUrt.1.3.2004II ZR 88/02BB 2004, 1129DB 2004, 1146WM 2004, 928KG
Amtliche Leitsätze:
1. Beruht der wirtschaftliche Anlageerfolg eines geschlossenen Immobilienfonds allein auf der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung des Anlageobjekts, so ist in dem Anlageprospekt deutlich auf mögliche, der Erreichbarkeit dieser Einnahmen entgegenstehende Umstände und die sich hieraus für die Anleger ergebenden Risiken hinzuweisen.
2. Wird die Übermittlung einer Klageschrift per Telefax aus vom Übersender nicht zu vertretenden Gründen unterbrochen und werden die fehlenden Seiten noch am selben Tag ebenfalls per Telefax übersandt, liegt dem Gericht eine die Erfordernisse des § 253 Abs. 2 ZPO erfüllende Klageschrift vor, auch wenn in der Folge die beiden Sendungen nicht zusammengeführt werden.