RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
GmbHG §§ 30, 31, 32bÜberschuldung mangels positiver Fortbestehensprognose bei Verweigerung der für Sanierung notwendigen Zustimmung eines Gläubigers
GmbHG§ 30
GmbHG§ 31
GmbHG§ 32b
BGH, Urt. v. 23.02.2004 – II ZR 207/01 (OLG Düsseldorf), ZIP 2004, 1049 = WM 2004, 1075BGHUrt.23.2.2004II ZR 207/01ZIP 2004, 1049WM 2004, 1075OLG Düsseldorf
Amtliche Leitsätze:
1. Im Rahmen der Ermittlung der Überschuldung im Sinne der Eigenkapitalersatzregeln nach dem bis zum Inkrafttreten der Insolvenzordnung geltenden zweistufigen Überschuldungsbegriff kann eine positive Fortbestehensprognose nicht auf einseitige Sanierungsbemühungen der Gesellschaft und ein von ihr entworfenes Sanierungskonzept gestützt werden, wenn dessen Umsetzung vom Einverständnis eines Gläubigers abhängt und dieser seine Zustimmung verweigert hat.
2. Eine bereits seit längerem bestehende, ansteigende rechnerische Überschuldung einer GmbH ist auch für die Beurteilung ihrer Kredit(un)würdigkeit durch einen wirtschaftlich denkenden außenstehenden Kreditgeber von wesentlicher Bedeutung.
3. Beschränken sich die von den Gesellschaftern für einen Bankkredit der GmbH als selbständige Nebenbürgschaften übernommenen eigenkapitalersetzenden Höchstbetragsbürgschaften jeweils auf einen Teil der Kreditsumme, so sind die Gesellschafter im Falle teilweiser Darlehenstilgung durch die GmbH dieser nur insoweit zur Erstattung verpflichtet, als der jeweilige Erstattungsbetrag zusammen mit dem Betrag, für den sie der Bank weiter verhaftet bleiben, die jeweilige Bürgschaftssumme nicht übersteigt (im Anschl. an Senatsurt. v. 2. 4. 1990 – II ZR 149/89, ZIP 1990, 642, 643).