Mit der Richtlinie 2002/87/EG vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten, ABl 2003, L35/1, werden die aufsichtliche Solidität und die wirksame Überwachung von Finanzkonglomeraten ausgebaut. Bei der Richtlinie handelt es sich um die erste umfassende Umsetzung internationaler Empfehlungen zur Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten in der Welt, die im Rahmen der G10 unter Federführung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich vereinbart wurden. Die Richtlinie enthält zahlreiche Vorschriften, die eine Beurteilung der Finanzlage, insbesondere in Bezug auf die Solvabilität, Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen von Finanzkonglomeraten, gestatten sowie einzelne Anpassungen der branchenspezifischen Regelwerke. Daneben soll die Beaufsichtigung auf Konglomeratsebene, die Koordinierung und der Informationsaustausch zwischen den an der Überwachung der Einzelunternehmen beteiligten Aufsichtsbehörden verbessert werden. Im Folgenden sind der Text der Richtlinie und – den jeweiligen Artikeln zugeordnet und kursiv gesetzt – die Begründung der Kommission zum Richtlinienvorschlag abgedruckt.