RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 675 Abs. 1Verhinderung irrtümlicher Kundenaufträge durch Direktbank
BGB§ 675
LG Nürnberg–Fürth, Urt. v. 11.07.2002 – 10 O 1561/02, WM 2003, 1013LG Nürnberg–FürthUrt.11.7.200210 O 1561/02WM 2003, 1013
Leitsätze:
1. Ohne entsprechende Vereinbarung ist insbesondere eine Direktbank weder verpflichtet, die Ausführung eines Auftrags gegenüber dem Kunden zu bestätigen noch den Kunden ein Informations- und Auskunftssystem über ausgeführte Aufträge zur Verfügung zu stellen.
2. Ein Kunde kann nicht damit rechnen, dass eine Direktbank ihm zur Ausführung einer wiederholten Order keinen „Kredit“ zur Verfügung stellt und deshalb die Ausführung eines ungedeckten Auftrags ablehnt.