RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 793; IWF-Übereinkommen (Bretton Woods) Art. VIII Abschn. 2 (b) Satz 1Kein Einwand des völkerrechtlichen Notstandes gegen die Zahlungsklage des Gläubigers einer deutschem Recht unterliegenden Anleihe Argentiniens
BGB§ 793
IWF–Übereinkommen (Bretton Woods)Art. VIII
LG Frankfurt/M., Urt. v. 14.03.2002 – 2–21 O 294/02, WM 2003, 783LG Frankfurt/M.Urt.14.3.20022–21 O 294/02WM 2003, 783
Leitsätze:
1. Die Immunität der Republik Argentinien steht der Zahlungsklage eines Anleihegläubigers nicht entgegen.
2. Art. VIII Abschn. 2 (b) Satz 1 des IWF-Übereinkommens steht der Klage eines Anleihegläubigers auf Zahlung von Kapital und Zinsen nicht entgegen.
3. Jedenfalls im Erkenntnisverfahren ist der Republik Argentinien der Einwand eines völkerrechtlichen Notstandes gegen die Zahlungsklage des Gläubigers einer deutschem Recht unterliegenden Anleihe verwehrt.
4. Ein argentinisches Gesetz über die Aussetzung des Schuldendienstes entfaltet gegenüber der Zahlungsklage eines Anleihegläubigers in Deutschland keine Wirkung.