RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BetrAVG § 2 Abs. 2, Sätze 4, 6Keine Rückkaufswertauszahlung bei Kapitallebensversicherung zur betrieblichen Altersversorgung
BetrAVG§ 2
OLG Düsseldorf, Urt. v. 14.05.2002 – 4 U 203/01, NJW-RR 2003, 683OLG DüsseldorfUrt.14.5.20024 U 203/01NJW-RR 2003, 683
Leitsätze:
1. Hat ein Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung seines Arbeitnehmers eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, so dient die von dem Arbeitnehmer nach § 1 BetrAVG erworbene unverfallbare Versorgungsanwartschaft ausschließlich seiner Altersversorgung.
2. Der Arbeitnehmer, der infolge seiner Erwerbsunfähigkeit auf die Auszahlung des Rückkaufswerts dringend angewiesen ist, ist durch § 2 Abs. 2 Satz 5 BetrAVG ohne Verstoß gegen Art. 14 GG gehindert, den Rückkaufswert aufgrund einer Kündigung des Versicherungsvertrags vor dem festgesetzten Auszahlungszeitpunkt in Anspruch zu nehmen.