RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
ArEV § 2; EStG §§ 8, 40; SGB IV § 23aZulässigkeit von Summenbeitragsbescheid; beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bei kostenloser Kontoführung
ArEV§ 2
EStG§ 8
EStG§ 40
SGB IV§ 23a
BSG, Urt. v. 07.02.2002 – B 12 KR 12/01 R, WM 2003, 775BSGUrt.7.2.2002B 12 KR 12/01 RWM 2003, 775
Amtliche Leitsätze:
1. Bei einem unverhältnismäßigen Aufwand kann ein Sozialversicherungsträger einen Summenbeitragsbescheid erlassen und von einer personenbezogenen Feststellung absehen.
2. Die Vorteile aus einer kostenlosen Kontoführung stellen dann ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, wenn die Bank als Arbeitgeber nicht den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG in Anspruch nimmt, sondern die Vorteile nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG pauschal versteuert.
3. Die Vorteile einer kostenlosen Kontoführung stellen eine Einmalzahlung nach § 23a Abs. 1 Satz 1 SGB IV dar mit der Folge, dass eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung führt.
4. Offen bleibt, ob diese Sachlage zu Ungleichbehandlungen gegenüber Lohnnachzahlungen führt mit der Folge, dass die Bestimmung des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ArEV verfassungswidrig ist.