RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
EGV Art. 43, 56Englische Golden Shares in Form der Beschränkung des Erwerbs von Stimmrechtsaktien einer AG und behördlicher Genehmigungen für Veräußerungen ihres Vermögens, der Kontrolle ihrer Tochtergesellschaften und ihrer Abwicklung europarechtswidrig („BAA“)
EGVArt. 43
EGVArt. 56
EuGH, Urt. v. 13.05.2003 – Rs C–98/01, ZIP 2003, 995 = DB 2003, 1163 = WM 2003, 1080EuGHUrt.13.5.2003Rs C–98/01ZIP 2003, 995DB 2003, 1163WM 2003, 1080
Leitsatz:
Die englische Regelung, nach der eine Person ohne Ermächtigung durch die nationale Verwaltung daran gehindert ist, eine Beteiligung in Form von Aktien der BAA zu erwerben oder zu halten, die das Recht auf mehr als 15 % der Stimmen umfassen, ist europarechtswidrig. Dasselbe gilt für die vorherige Genehmigung der nationalen Verwaltung für die freiwillige Abwicklung der BAA, die Änderung der Satzungsbestimmungen über die mit der Sonderaktie verbundenen Rechte, die Veräußerung eines der BAA gehörenden Flughafens sowie die Aufgabe der Möglichkeit, mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Tochtergesellschaft auszuüben, der ein Flughafen gehört.