RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
EGV Art. 43, 56Spanische Golden Shares in Form behördlicher Genehmigungen für bestimmte Beschlüsse privatisierter Unternehmen europarechtswidrig („Repsol“)
EGVArt. 43
EGVArt. 56
EuGH, Urt. v. 13.05.2003 – Rs C–463/00, ZIP 2003, 991 = DB 2003, 1160 = WM 2003, 1072EuGHUrt.13.5.2003Rs C–463/00ZIP 2003, 991DB 2003, 1160WM 2003, 1072
Leitsatz:
Das spanische System behördlicher Genehmigungen, nach dem die Beschlüsse von Handelsgesellschaften über
- die Auflösung, Spaltung oder Verschmelzung der Gesellschaft,
- die Veräußerung oder Belastung von Vermögensgegenständen oder Gesellschaftsanteilen, die für das Erreichen des Gesellschaftszwecks erforderlich sind,
- eine Änderung des Gesellschaftszwecks,
- Verfügungen über das Gesellschaftskapital, mit denen die staatliche Beteiligung um 10 % oder mehr verringert wird, und
- der Erwerb von Beteiligungen, der die Verfügung über mindestens 10 % des Gesellschaftskapitals zur Folge hat,
einer vorherigen Genehmigung der nationalen Verwaltung bedürfen, wenn die staatliche Beteiligung am Gesellschaftskapital um mindestens 10 % verringert wurde und 50 % unterschreitet oder wenn diese Beteiligung auf weniger als 15 % des Gesellschaftskapitals verringert wurde, verstößt gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs und ist damit europarechtswidrig.