ZBB 2002, 226

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 667, 662Rechtsbindungswille bei Scheckeinlösungszusage BGB§ 667 BGB§ 662 OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.12.2001 – 1 U 398/01–91, NJW-RR 2002, 622OLG SaarbrückenUrt.19.12.20011 U 398/01–91NJW-RR 2002, 622

Leitsätze:

1. Wer die ordnungsmäßige Weiterleitung über einen Gesamtbetrag von 50 000 DM ausgestellter Schecks zusagt, geht keine bloße Gefälligkeit, sondern ein Auftragsverhältnis ein.
2. Der Beauftragte trägt die Beweislast dafür, dass ein ihm zur Ausführung des Auftrags überlassener Geldbetrag bestimmungsgemäß verwendet wurde.
3. Wurde dem Beauftragten in einem gegen einen Dritten auf Herausgabe des Scheckbetrags geführten Vorprozess der Streit verkündet und konnte in dem Vorprozess infolge eines „non liquet“ der Verbleib des Geldes nicht geklärt werden, so schlägt dieses Beweisergebnis zum Nachteil des beweisbehafteten Beauftragten durch.

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