ZBB 2002, 224

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 670, 675, 665, 105 Abs. 2, §§ 138, 242Unwiderruflichkeit von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank BGB§ 670 BGB§ 675 BGB§ 665 BGB§ 105 BGB§ 138 BGB§ 242 ZBB 2002, 225 OLG Köln, Urt. v. 14.11.2001 – 13 U 8/01, BKR 2002, 279 = NJW-RR 2002, 620OLG KölnUrt.14.11.200113 U 8/01BKR 2002, 279NJW-RR 2002, 620

Leitsätze:

1. Die Ausgestaltung der Verträge zwischen der kartenausgebenden Bank und dem nationalen Kartenunternehmen erlaubt keine Rückschlüsse auf die Auslegung des Emissionsvertrages mit dem Karteninhaber.
2. Die bei der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung des Kreditkarteninhabers ist grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen, ohne dass es hierzu einer besonderen Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
3. Das Risiko einer Unwirksamkeit der Weisung hat das Vertragsunternehmen zu tragen. Das Kreditkartenunternehmen darf jedoch die Erfüllung seiner Zahlungszusage gegenüber dem Vertragsunternehmen für erforderlich halten, wenn der Karteninhaber seinen Widerruf der Weisung nicht qualifiziert begründet. Dass der Karteninhaber schon beim Betreten eines sog. Animierlokals „sturzbetrunken“ gewesen sein will und in kurzen Abständen Leistungsbelege unterzeichnet hat, deren anwachsende Einzelbeträge sich auf 18 000,00 DM summieren, reicht als Begründung nicht aus.

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