RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 670, 675, 665, 105 Abs. 2, §§ 138, 242Unwiderruflichkeit von Kreditkartenzahlungen gegenüber der emittierenden Bank
BGB§ 670
BGB§ 675
BGB§ 665
BGB§ 105
BGB§ 138
BGB§ 242
ZBB 2002, 225
OLG Köln, Urt. v. 14.11.2001 – 13 U 8/01, BKR 2002, 279 = NJW-RR 2002, 620OLG KölnUrt.14.11.200113 U 8/01BKR 2002, 279NJW-RR 2002, 620
Leitsätze:
1. Die Ausgestaltung der Verträge zwischen der kartenausgebenden Bank und dem nationalen Kartenunternehmen erlaubt keine Rückschlüsse auf die Auslegung des Emissionsvertrages mit dem Karteninhaber.
2. Die bei der Kreditkartenverwendung durch Belegunterzeichnung erteilte Weisung des Kreditkarteninhabers ist grundsätzlich als unwiderruflich anzusehen, ohne dass es hierzu einer besonderen Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
3. Das Risiko einer Unwirksamkeit der Weisung hat das Vertragsunternehmen zu tragen. Das Kreditkartenunternehmen darf jedoch die Erfüllung seiner Zahlungszusage gegenüber dem Vertragsunternehmen für erforderlich halten, wenn der Karteninhaber seinen Widerruf der Weisung nicht qualifiziert begründet. Dass der Karteninhaber schon beim Betreten eines sog. Animierlokals „sturzbetrunken“ gewesen sein will und in kurzen Abständen Leistungsbelege unterzeichnet hat, deren anwachsende Einzelbeträge sich auf 18 000,00 DM summieren, reicht als Begründung nicht aus.