RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB §§ 675, 362 Abs. 2, § 185Zur Frage der Tilgungswirkung von Zahlungen auf eine offen abgetretene Forderung mit Einzugsermächtigung des Zedenten
BGB§ 675
BGB§ 362
BGB§ 185
BGH, Urt. v. 29.11.2001 – IX ZR 389/98 (OLG Karlsruhe), BKR 2002, 366 = WM 2002, 650BGHUrt.29.11.2001IX ZR 389/98BKR 2002, 366WM 2002, 650OLG Karlsruhe
Amtliche Leitsätze:
1. Für den mangelhaften Entwurf einer Berufungsbegründung, die der Verkehrsanwalt zur Einreichung bei dem Prozessgericht dem Prozessbevollmächtigten zuleitet, haftet unbeschadet der Verantwortlichkeit des Prozessbevollmächtigten (auch) der Verkehrsanwalt im Rahmen seines Auftrags (Ergänzung zu BGH WM 1988, 382 = NJW 1988, 1079).
2. Bei einer offenen Forderungsabtretung mit Einzugsermächtigung für den Zedenten muss der Zessionar eine schuldbefreiende Leistungsannahme durch den Zedenten nur in den Grenzen der erteilten Ermächtigung und des selbstgesetzten Rechtsscheins gegen sich gelten lassen, wenn er die (weitergehende) Rechtshandlung nicht genehmigt.