RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AGBG § 9; BGB §§ 242, 812Zur Zinsberechnung bei Annuitätendarlehen
AGBG§ 9
BGB§ 242
BGB§ 812
LG Kassel, Urt. v. 02.11.2000 – 1 S 257/00 (rechtskräftig), WM 2001, 901LG KasselUrt.2.11.20001 S 257/00rechtskräftigWM 2001, 901
Leitsatz:
Eine Zinsberechnungsbestimmung, bei der sich erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Klauseln ergibt, dass die Zinsberechnung nach dem Kapitalstand zum Schluss des jeweils letzten Jahres trotz zwischenzeitlich monatlich fortschreitender Tilgung erfolgt, was zu einer Benachteiligung des Kunden wegen Erhöhung des Effektivzinses führt, ist für einen Durchschnittskunden nicht hinreichend erkennbar und verstößt daher gegen Treu und Glauben.