ZBB 2001, 192

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung VI. Landgerichte AGBG § 9; BGB §§ 242, 812Zur Zinsberechnung bei Annuitätendarlehen AGBG§ 9 BGB§ 242 BGB§ 812 LG Kassel, Urt. v. 02.11.2000 – 1 S 257/00 (rechtskräftig), WM 2001, 901LG KasselUrt.2.11.20001 S 257/00rechtskräftigWM 2001, 901

Leitsatz:

Eine Zinsberechnungsbestimmung, bei der sich erst aus dem Zusammenspiel mehrerer Klauseln ergibt, dass die Zinsberechnung nach dem Kapitalstand zum Schluss des jeweils letzten Jahres trotz zwischenzeitlich monatlich fortschreitender Tilgung erfolgt, was zu einer Benachteiligung des Kunden wegen Erhöhung des Effektivzinses führt, ist für einen Durchschnittskunden nicht hinreichend erkennbar und verstößt daher gegen Treu und Glauben.

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