RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 242; AGBG § 9Pflicht der Bank zur Rückfrage auch im beleglosen Überweisungsverkehr bei Differenz zwischen bezeichnetem Empfänger und Inhaber des bezeichneten Kontos
BGB§ 242
AGBG§ 9
OLG Jena, Urt. v. 19.12.2000 – 5 U 126/00, ZIP 2001, 955OLG JenaUrt.19.12.20005 U 126/00ZIP 2001, 955
Leitsätze:
1. Der Auftraggeber kann im beleglosen genauso wie im beleggebundenen Überweisungsverkehr erwarten, dass die Bank im Falle einer Differenz zwischen bezeichnetem Empfänger und Inhaber des bezeichneten Kontos nicht ohne Rückfrage den Betrag gutschreibt.
2. Zur Abweichung von diesem Grundsatz bedarf es einer Vereinbarung, dass von einem Abgleich des angegebenen Empfängers mit dem Inhaber des bezeichneten Kontos abgesehen werden kann.
3. Der Bankkunde kann sich auf eine weisungswidrige Durchführung des Überweisungsauftrags nicht berufen, wenn der von ihm erstrebte Erfolg dennoch eingetreten ist.