RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1Schuldzinsen und Werbungskosten für Zahlungen auf Darlehensschuld des Nichteigentümer-Ehegatten
EStG§ 9
EStG§ 21
BFH, Urt. v. 04.09.2000 – IX R 22/97 (FG Neustadt/W.), NJW 2001, 1672BFHUrt.4.9.2000IX R 22/97NJW 2001, 1672FG Neustadt/W.
Amtlicher Leitsatz:
Sind die Darlehen für die vermietete Immobilie eines Ehegatten teils von den Eheleuten gemeinschaftlich, teils allein vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommen worden und wird der Zahlungsverkehr für die Immobilie insgesamt über ein Konto des Nichteigentümer-Ehegatten abgewickelt, so werden aus den vom Eigentümer-Ehegatten auf dieses Konto geleiteten eigenen Mitteln (hier: Mieteinnahmen) vorrangig die laufenden Aufwendungen für die Immobilie und die Schuldzinsen für die gemeinschaftlich aufgenommenen Darlehen abgedeckt. Nur soweit die eingesetzten Eigenmittel (Mieteinnahmen) des Eigentümer-Ehegatten darüber hinaus auch die allein vom Nichteigentümer-Ehegatten geschuldeten Zinsen abzudecken vermögen, sind diese Zinsen als Werbungskosten des Eigentümer-Ehegatten abziehbar.